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6.1         Erteilung der Pflegeerlaubnis (§ 44 KJHG)
Wohnt eine Pflegefamilie im Landkreis Esslingen, überprüft der Pflegekinderdienst deren Eignung und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzung die Pflegeerlaubnis.
 
6.2         Pflegebescheinigung
Pflegeeltern, die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung belegt werden, erhalten bei Aufnahme eines Pflegekindes eine Bescheinigung.
 
6.3         Nachweis für Kindererziehungszeiten
Der Pflegekinderdienst stellt nach Beendigung des Pflegeverhältnisses eine Bescheinigung über die Dauer des Pflegeverhältnisses aus. Diese kann für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verwendet werden.
 
6.4         Bereithaltung von Kurzzeitpflegestellen
(siehe gesonderte Konzeption Kurzzeitpflege)
 
6.5         Kurzzeitpflegestellen
Der Pflegekinderdienst wirbt Kurzzeitpflegestellen und bereitet sie auf ihre Aufgabe vor. Die Liste, der zur Verfügung stehenden Kurzzeitpflegeeltern wird fortlaufend vom Pflegekinderdienst aktualisiert(siehe Konzeption Kurzzeitpflege als Anlage).
 
6.6         Überregionale Zusammenarbeit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes nehmen regelmäßig an den Besprechungen des Arbeitskreises „Vollzeitpflege“ teil.
 
6.7         Berichtswesen
Der Pflegekinderdienst erstellt in regelmäßigen Abständen einen Tätigkeitsbericht. Konzeption und Arbeitsmittel werden fortgeschrieben.