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4.1 Vermittlung
Kommt das Fach Team zu dem Ergebnis, dass Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist, ob-liegt dem Pflegekinderdienst die Auswahl der Pflegestelle. Wird eine Pflegestelle mit einem zweiten Pflegekind belegt, ist mit dem bisher zuständigen Sachbearbeiter Rücksprache zu halten.
InderAnbahnungs-undVermittlungsphase,berätundunterstütztderPflegekinder-dienst den Bezirkssozialdienst. Die Fallverantwortung bleibt beim Bezirk.
In der Anbahnungsphase prüfen Familie, Pflegestelle und Pflegekinderdienst:
- ob eine Zusammenarbeit möglich ist
- ob die Pflegefamilie den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann
- ob Absprachen im Sinne einer konstruktiven Hilfeplanung möglich sind
NachdempositivenVerlaufderAnbahnungsphaseorganisiertderPflegekinderdienstden Übergang des Kindes in die Pflegefamilie.
4.2 Hilfeplanung
Der erste Hilfeplan und die Pflegevereinbarung werden vom Pflegekinderdienst erstellt. Die weitere Hilfeplanung übernimmt der Bezirkssozialdienst. Die im Hilfeplan festgelegten Ziele sollen spezifisch, messbar, akzeptabel, realisierbar und terminier bar (s.m.a.r.t.)sein.
Die Hilfeplanung wird jährlich fortgeschrieben. Es finden mindestens zwei Kontakte jährlich mit dem Kind statt, wobei ein Kontakt als Hausbesuch erfolgt. Da gibt es ein neues Gesetz/Vorschrift. Der Kontakt findet Monatlich statt. Die Hilfeplanung je nach Landkreis, ein bis zweimal pro Jahr.
Frühestens nach zwei Jahren übernimmt der Pflegekinderdienst die Fallverantwortung, wenn der Verbleib des Kindes auf Dauer angelegt ist und dies im Hilfeplan so festgeschrieben wurde. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt(§36KJHG).