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2.1         Werbung von Pflegepersonen

Für eine bedarfsgerechte Vermittlung benötigt der Pflegekinderdienst einen großen Fundus von Pflegestellen. Der Pflegekinderdienst wirbt für Vollzeitpflege und informiert darüber, z. B.in der Presse, mit Veranstaltungen oder mit Faltblättern und Informationsbroschüren. Im Einzelfall werden gezielt Pflegeeltern für ein Pflegekind geworben.
 
2.2          Vorbereitung der Pflegepersonen
Vorbereitung, Qualifizierung und Überprüfung der Pflegepersonen erfolgt durch den Pflegekinderdienst.
Ziele, Inhalte und Methoden für die Vorbereitung sind in einem Arbeitspapierfestgelegt. Die Vorbereitung der Pflegeelternumfasst:
-  die Erstinformationsveranstaltung,
-  die Gruppenarbeit mit Pflegestellenbewerbern
Im abschließenden Hausbesuch werden die persönlichen und räumlichen Gegebenheiten überprüft.
Die Teilnahme an der Vorbereitungsgruppe ist verbindlich und Voraussetzung für die Vermittlung eines Pflegekindes. Es wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Interessenten an Kurzzeitpflege nehmen an einer zusätzlichen Qualifizierung teil (s. Konzeption Kurzzeitpflege).
 
2.3          Voraussetzungen als Pflegeperson
Der Pflegekinderdienst prüft auf Grund seiner Garantenpflicht kritisch, wer zur Aufnahme eines Kindes geeignet ist.
Die Eignung wird in einem Beratungsprozess geklärt. Thematisiert werden:
-          Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes
-          Einfühlungsvermögen
-          Belastbarkeit
-          Stabilität in der Partnerbeziehung
-          Toleranz
-          Konfliktfähigkeit
-          erziehungsleitende Vorstellungen
-          Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst und Fachdiensten.
Eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielt die Offenheit zwischen Fachkraft und Bewerbern.
Können einzelne Bereiche nicht ausreichend geklärt werden, wird von einer Zusammenarbeit abgesehen.